Niedrigzinsphase: Immobilienbesitzer sollten Möglichkeit einer Sondertilgung prüfen.
Tipps rund um das Anlegen und Absichern
Kassel, Dezember 2016 – In vielen Darlehensverträgen ist die Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung vereinbart. Diese beträgt häufig fünf Prozent der Darlehenssumme und kann im Regelfall einmal pro Jahr geleistet werden. Nicht in Anspruch genommene Sondertilgungen können nicht auf Folgejahre verschoben werden, sondern verfallen. Im aktuellen Zinsumfeld ist eine Sondertilgung auch eine lohnende Geldanlage: Während die Zinsen für Tagesgeld, Geldmarktfonds oder Sparbuch um die null Prozent tendieren, ist der Zins für den Immobilienkredit wesentlich teurer gewesen; selbst dann, wenn das Darlehen in der jüngeren Vergangenheit, sprich in der Niedrigzinsphase, abgeschlossen worden sein sollte. Der Zinsvorteil ergibt sich aus dem Darlehenszins minus dem Zins für die jeweilige Geldanlage.
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