Es ist soweit – der letzte Arbeitstag vor der Rente ist gekommen. Sicher, man wird die eine oder den anderen aus dem Kollegenkreis vermissen, aber die Vorfreude auf die Zeit, die nun kommt und auf ihre scheinbar grenzenlosen Optionen überstrahlt die Momente der Wehmut. Doch bei allen Plänen, die nun geschmiedet werden, schwingt nicht selten ein Gefühl der Unsicherheit mit: Können wir uns das wirklich leisten? Wie lange werden die Rücklagen reichen? Ist meine Familie ausreichend abgesichert, wenn ich nicht mehr da bin?
Eine Ruhestandsplanung hilft dabei, diese und ähnliche Fragen zu klären und damit die Weichen für ein entspanntes und erfülltes Leben nach dem Beruf zu stellen. Vier Punkte sind dabei besonders wichtig.
Klarheit über Einnahmen und Ausgaben schaffen
Welche Einnahmen aus Alters-, Betriebs- und Privatrente stehen monatlich zur Verfügung und welche Kosten für Wohnen, Heizen und Lebenshaltung stehen dem gegenüber? Welche Erträge aus etwaigen Vermögenswerten – z.B. Mieteinnahmen – können fest ins Budget eingerechnet werden und wie viel Kapital muss zurückgelegt werden, um unvorhergesehene Ausgaben abfedern zu können?
Künftige Geldflüsse steuern
Bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen besteht die Option, bei Ablauf zwischen Einmalzahlung und lebenslanger Verrentung zu wählen. Für die Entscheidungsfindung ist es wichtig, zuvor die Vor- und Nachteile hinsichtlich der Belastung durch Steuern und Sozialabgaben zu prüfen. Zudem sind bei Kapitalbezug Anmeldefristen zu beachten.
Bisherige Anlagestrategie überprüfen
Mit zunehmendem Alter verstärkt sich oft das Sicherheitsbedürfnis. Auch die Inflation spielt eine wichtige Rolle: Sie sorgt bei vielen festverzinslichen Anlageformen für Kaufkraftverlust. Die Aufgabe besteht darin, eine individuelle Anlagestrategie festzulegen, die das Vermögen langfristig bewahrt.
Nachlass regeln und Risiken absichern
Wer Streitereien um das Erbe von vornherein ausschließen will, ist mit einer Regelung des Nachlasses per Testament oder Erbvertrag gut beraten. Auch Pflegevollmachten und Patientenverfügungen sollten ausgestellt werden. Um ggf. rechtlich eigene Ansprüche durchzusetzen, kann eine gut gestaltete Rechtsschutzversicherung nützlich sein.
Deutschlands Ruheständler sind aktiv
2021 zählten Gartenarbeit bei 50,7 Prozent, Sport bei 36,4 Prozent und Wandern bei 24,8 Prozent der Befragten (60+) einer repräsentativen Umfrage zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten.
Quelle: Statista
Wer sein Vermögen oder Teile davon an Dritte überträgt, hat natürlich den Wunsch, dass es möglichst ungeschmälert bei der oder dem Begünstigten ankommt. Der Staat allerdings sieht das anders: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Kapitalhöhe – zwischen sieben und 50 Prozent des steuerpflichtigen Wertes der Erbschaft oder Schenkung. Ein guter Grund also, sich mit Alternativen zu befassen.
Eine interessante Option für Begünstigte mit einem geringen Freibetrag – bei Geschwistern, Schwiegereltern und geschiedenen Ehepartnern liegt die Freibetragsgrenze bei nur 20.000 Euro – sind Geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF). AIF-Anteile sind zwar auch erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig, richten sich aber nach der Steuerklasse des Begünstigten und der Höhe des zu versteuernden Betrags.
Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 128.329 steuerpflichtige Erbschaften und 38.361 steuerpflichtige Schenkungen.
Quelle: Statista
Deutschland ist das Land der Stifterinnen und Stifter, und es werden immer mehr: 2022 wuchs die Anzahl von rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts um 2,9 Prozent auf 25.254. Dass Stiftungen beliebt sind, ist kein Wunder. Denn besser lässt sich das persönliche finanzielle Engagement für ein „Herzensthema“ kaum regeln – über den Tod hinaus.
Die meisten Stiftungen sind Ewigkeitsstiftungen, d.h. ihr Kapital bleibt auf ewig bestehen und die aus der Stiftungssatzung resultierenden Projekte werden mit den Erträgen aus der Anlage des Stiftungskapitals finanziert. Eine weitere Form ist die Verbrauchsstiftung. In dem Fall wird das Kapital gemäß der Satzung verwendet, bis es aufgebraucht ist.
Neben der Option, eine eigene Stiftung zu errichten, gibt es auch die Möglichkeit der Zustiftung. Dies kann eine Option sein, wenn der Kapitaleinsatz nicht groß genug ist, um aus dem Zinsertrag heraus Projekte zu finanzieren oder wenn der Wunsch besteht, eine andere Stiftung zu unterstützen.
Wer den – nicht unerheblichen – Verwaltungsaufwand einer Stiftung scheut und deshalb vielleicht von einer Gründung absieht, sollte das Thema mit seiner Finanzberater oder seinem Finanzberater besprechen: Die Plansecur Gemeinschaftsstiftung verwaltet in ihrer Stiftergemeinschaft unbürokratisch alle ihr angebundenen Zustiftungen oder Stiftungsfonds und veranlagt die Summe der Vermögen.
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