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Newsletter – Ausgabe Sommer 2025

Geld einfach für sich arbeiten lassen

Über lange Zeiträume erweist sich der Zinseszinseffekt als Vermögensturbo

Kein Geringerer als Albert Einstein sprach vom „achten Weltwunder“ und der „größten mathematischen Entdeckung aller Zeiten“. Der Wissenschaftler meinte allerdings keine komplizierte Rechenformel, sondern den Zinseszinseffekt. „Wer es versteht, verdient daran. Wer es nicht versteht, bezahlt dafür“, sagte Einstein und machte damit klar: Der Zinseszinseffekt kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben – entscheidend ist, ob er genutzt oder ignoriert wird.

Was steckt hinter diesem Phänomen? Es ist im Grunde ganz einfach: Sparerinnen und Sparer erwirtschaften Zinsen bzw. Renditen auf bereits erwirtschaftete Zinsen und Renditen. Diese „Verzinsung“ wird also nicht nur auf das ursprüngliche Kapital gezahlt, sondern auch auf die bereits erhaltenen Zuwächse. Folglich wächst das Vermögen über die Zeit exponentiell.

Der Zinseszinseffekt hat damit einen dreifachen Nutzen. Die Vermögensbildung geht umso schneller, je länger das Geld angelegt wird. Zweitens sorgt die laufende Wertentwicklung dafür, dass die Inflation ausgeglichen oder sogar übertroffen wird. Drittens erzielen Sparerinnen und Sparer durch ihre Investitionen ein passives Einkommen, denn sie lassen ihr Geld einfach für sich arbeiten.

Die wundersame Wirkung des Zinseszinseffekts lässt sich am besten durch ein einfaches praktisches Beispiel veranschaulichen: Sie starten heute mit der Vermögensbildung und wir rechnen mal nur mit monatlich 100 Euro Einzahlung (höhere Summen lassen sich so leicht errechnen) bei einer Wertentwicklung von fünf Prozent pro Jahr. Dann können Sie sich nach 30 Jahren über ein Endkapital in Höhe von 83.226 Euro freuen (siehe Variante A). Angenommen, Sie beginnen den Sparprozess nur ein Jahr später, sparen also nur 29 Jahre lang. Dann beträgt das Endkapital 78.227 Euro (siehe Variante B).

Das nebenstehende Beispiel zeigt, wie mächtig dieses Werkzeug bei der langfristigen Vermögensbildung ist. Obwohl Sie durch den früheren Start in der Variante A nur 1200 Euro mehr eingezahlt haben, erzielen Sie einen mehr als vier Mal so hohen Mehrertrag von 4.999 Euro.

Es gilt immer der Grundsatz: Je früher Sie beginnen, desto stärker profitieren Sie von dem Zinseszinseffekt. Selbst kleine Beiträge können durch regelmäßige Einzahlungen über die Jahre zu einem beachtlichen Vermögen anwachsen. Deshalb sind Sparpläne für jedwedes Lebensziel unverzichtbar: für die Altersvorsorge, zu Ausbildung/Studium der Kinder, für die Immobilie usw.

Ungleiches Einkommen – ungleiche Rentenansprüche

Grossvater und Enkel spielen Schach

Unser Beispiel:

Variante A: 100 € mtl. mit 5% p. a. über 30 Jahre = 83.226 €, davon eingezahlt: 36.000 €

Variante B:
100 € mtl. mit 5% p. a. über 29 Jahre = 78.227 €, davon eingezahlt: 34.800 €

Ihr Vorteil: 83.226 € – 78.227 € = 4.999 € bei einer Mehreinzahlung von nur 1.200 €

Bei rechtlichen Streitigkeiten besser aufgestellt
„Risiko-Bausteine“ einzeln wählbar / Deckungsschutz lohnt sich auch im Rentenalter

In einer Welt, in der rechtliche Auseinandersetzungen immer häufiger werden – und oft teuer sind – kann eine Rechtsschutzversicherung sehr wertvoll sein. Anwaltskosten, Gerichtskosten und andere Ausgaben summieren sich schnell. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor finanziellen Belastungen. Sie erhalten Zugang zu einem Netzwerk von erfahrenen Anwälten, die Ihnen in rechtlichen Fragen zur Seite stehen und kompetente Unterstützung, wenn Sie sie am dringendsten benötigen. Die Hauptthemen sind oft Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.

Beispiel Straßenverkehr: Ein Autofahrer erleidet in Folge eines Verkehrsunfalls ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung. Dafür verlangt er vom Unfallverursacher Schmerzensgeld. Dessen Kfz-Versicherung lehnt diese Forderung jedoch ab. Der verletzte Autofahrer kontaktiert daher einen Rechtsanwalt, um seinen Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen – nachdem er sich vergewissert hat, dass sein Rechtsschutzversicherer den Fall übernimmt.

Rechtliche Auseinandersetzungen gibt es auch in anderen Lebensbereichen – sei es bei Steuerfragen mit dem Finanzamt, aufgrund einer plötzlichen Kündigung durch den Arbeitgeber oder mit dem Vermieter, weil dieser nach dem eigenen Auszug ungerechtfertigt die Kaution einbehält. Die hieraus resultierenden Risiken sind vielfältig. Durch die Wahl der passenden „Risiko-Bausteine“ lässt sich der Rechtsschutz aber individuell an die persönlichen Anforderungen anpassen.
Gewöhnlich können die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits weltweit abgesichert werden. Auf Wunsch wird der Ehe- oder Lebenspartner einbezogen ebenso wie minderjährige Kinder. Abgedeckt sind die Kosten des Anwalts sowie etwaige Kosten des Gerichts und des Prozessgegners. Der Umfang wird in Form der Versicherungssumme auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt, häufig unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts. Die wichtigsten Deckungsbausteine sind:

• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz/Fahrer-Rechtsschutz

Zusätzliche Pakete oder Erweiterungen in den Verträgen sind zum Beispiel der Erweiterte Straf-Rechtsschutz, Unterhalts-Rechtsschutz, Ehe-Rechtsschutz, Bauherren-Rechtsschutz etc. Hiermit lässt sich der Vertrag passend ausgestalten.

Übrigens: Gerade im fortgeschrittenen Alter kann sich ein bedarfsgerechter Rechtsschutz als sehr vorteilhaft erweisen. Erwartungsgemäß fehlen dann oft die Ausdauer und mentale Kraft, die eigenen Interessen und Rechte gegen Widerstände durchzusetzen.

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Gesundheitsvorsorge vom Arbeitgeber nutzen

Betriebliche Krankenversicherung bietet Vorteile / Unternehmen punkten im Wettbewerb

Wer in den Genuss eines leistungsstarken betrieblichen Gesundheitsmanagements gekommen ist, möchte die Vorzüge fortan nicht mehr missen. Nicht nur bei einer Erkrankung oder Verletzung, sondern bereits im Lebensalltag erreichen Mitarbeitende so ein spürbares Plus an Sicherheit – ganz gleich, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Die Basis eines solchen Gesundheitsmanagements stellt eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) dar. Sie bietet einen kollektiven Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung ohne Gesundheitsprüfung, sodass auch Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen uneingeschränkt einbezogen werden. Zudem können die Angehörigen ebenfalls mitversichert werden.
Praktisch sind sogenannte Budgettarife. Mit ihnen erhalten Beschäftigte ein Jahresbudget in vereinbarter Höhe, das sie für Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel einen Zahnersatz oder eine Heilpraktikerbehandlung einsetzen können.

Hinzu kommen oftmals integrierte Assistance-Leistungen. Dazu zählt beispielsweise ein Facharzt-Terminservice, um eine zeitnahe Behandlung bei einem Facharzt festzumachen. Ebenso können Spezialisten verschiedener Fachrichtungen zur Klärung einer Erkrankung via ärztlicher Video-Telefonie hinzugezogen werden. Verständigungsprobleme aufgrund von Sprachbarrieren gehören damit der Vergangenheit an.

Und das Beste daran ist: Die Leistungen sind sofort abrufbar. Die vielfach üblichen Wartezeiten entfallen, sodass Mitarbeitende sofort von dieser „Arbeitgebervorsorge“ profitieren. Es lohnt sich also nicht nur bei einem künftigen Jobwechsel darauf zu achten, ob ein betriebliches Gesundheitsmanagement angeboten wird – sollte dies aktuell bereits nicht der Fall sein, einfach mal in der Personalabteilung oder beim Chef nachfragen. Denn auch für Arbeitgeber sind die Vorteile eines betrieblichen Gesundheitsmanagements überzeugend.

Unternehmen stärken ihr soziales Profil, senken die Kosten für Personalausfälle, reduzieren durch die Beiträge ihre Steuerlast und binden Mitarbeitende durch die beschriebenen Benefits ans Unternehmen. Kurzum, die Arbeitgeber positionieren sich zeitgemäß und punkten im harten Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte.

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