Newsletter – Ausgabe Winter 2024/2025
Familien wünschen sich ein tragfähiges finanzielles Fundament, auf dem sie ihre Zukunft aufbauen können. Das gilt im Fall einer Erkrankung und Berufsunfähigkeit ebenso wie im späteren Ruhestand – und zwar für beide Partner, die sich daher aktiv mit der persönlichen Vorsorge auseinandersetzen sollten. Bei der gemeinsamen Planung, Umsetzung und Überprüfung der einzelnen Vorsorgemaßnahmen unterstützen die Plansecur Finanzberaterinnen und Finanzberater. Das betrifft beispielsweise auch mögliche Rentenlücken aufgrund von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, die sich durch eine frühzeitige Vorsorge schließen lassen.
Im Mittelpunkt der Familienvorsorge stehen häufig unterschiedliche Erwerbsbiografien und damit verbunden die Tatsache, dass es oft einen Hauptverdiener gibt. Deshalb ist es unerlässlich, dass beide finanziell abgesichert sind und dies insbesondere für den Fall einer Trennung, Scheidung oder dass einer verstirbt, auch wenn man daran aktuell nicht denken mag. Worum es dabei konkret gehen kann, veranschaulichen die folgenden Fragestellungen:
- Wie ist die Einkommenssituation im Familienhaushalt, wenn der eine oder andere Partner eine langwierige Krankheit erleidet? (z. B. beim Verdienstausfall von Selbstständigen oder wenn die Lohnfortzahlung nach mehr als sechs Wochen wegfällt)
- Wie hoch ist das Familieneinkommen, wenn der eine oder der andere Partner berufsunfähig oder pflegebedürftig wird?
- Welche Rentenansprüche haben beide Partner und wie sind sie jeweils persönlich im Falle einer Trennung/Scheidung abgesichert?
- Wie stellt sich das Haushaltseinkommen dar, wenn der eine oder andere Partner verstirbt und welche Bereiche müssten dann abgedeckt sein?
Individuelle Antworten auf diese Fragen lassen sich durch Planspiele finden, weil hierbei eine genaue Übersicht für jede Fallgestaltung entsteht. Dabei wird darauf geachtet, dass keiner der Partner in den verschiedenen Praxisfällen benachteiligt, sondern vielmehr individuell ausreichend abgesichert wird. Das schließt in solchen herausfordernden Lebenslagen auch die Finanzierung von Ausbildung und Studium der Kinder ein.
Apropos Kinder. Eltern und Verwandte denken dann häufig als Erstes an Kindersparpläne. Soweit, so gut und richtig. Aber wie steht es um die Absicherung gesundheitlicher Risiken? Auch hier sollte der Kapitalaufbau mit einem finanziellen Sicherheitsnetz unterlegt werden. Zwei Beispiele zeigen zielführende Handlungsansätze:
- Bestmögliche Versorgung des Kindes bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen idealerweise schon ab Geburt zum Beispiel durch einen günstigen Zusatztarif ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Vorausschauende Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos durch eine Schüler-BU. Die Leistungen der Police können später aufgestockt werden, aber der Gesundheitszustand wird frühzeitig „eingefroren“, sodass künftige Beitragsbelastungen geringer ausfallen.
Ungleiches Einkommen – ungleiche Rentenansprüche
Wer weniger verdient, baut weniger Rentenansprüche auf. Wird dies nicht durch Vorsorgeverträge ausgeglichen, verstärkt sich der Effekt noch. Nach wie vor gilt: In Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt nur etwa ein halb so hohes Alterseinkommen wie Männer. Was oft daran liegt, dass sie alleinerziehend waren, Angehörige gepflegt oder im klassischen Modell für die Kinder und den Haushalt zuständig waren. Gut, wo das Familieneinkommen als Ergebnis einer gemeinsamen Leistung geteilt wird. Im Falle einer Trennung wird das schwieriger. Es besteht zwar Anspruch auf Versorgungsausgleich. Der sogenannte Gender Pension Gap ist trotzdem der Hauptgrund für Altersarmut von Frauen. Eine gezielte Familien-Finanzplanung kann dies verhindern.
Ganze Straßenzüge werden überschwemmt. Menschen müssen mit Booten aus ihren Häusern gerettet und Ortschaften aus Sicherheitsgründen vom Stromnetz genommen werden. Bundesweit sorgen Starkregenereignisse immer häufiger für derartige Schlagzeilen. In diesem Jahr erwischte es das Saarland besonders schlimm. 2023 traf es Regionen in Nordrhein-Westfalen, Nordhessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Unvergesslich sind die Bilder von den Verwüstungen im Ahrtal und in der Eifel zwei Jahre zuvor, als gewaltige Wasserfluten Autos, Häuser und Brücken mit sich rissen.
Bei unwetterartigem Starkregen gehen laut Deutschem Wetterdienst mehr als 25 Liter Wasser pro Quadratmeter in einer Stunde nieder, während es an kräftigen Regentagen lediglich zehn Liter sind. Die Folge: Die Böden können das Wasser nicht mehr aufnehmen, Grundwasser erreicht die Oberfläche, harmlose Bäche und Flüsse schwellen an und treten über die Ufer. Gleichzeitig kommt es bei Kanalisationen zu Rückstaus, weil die Wassermengen nicht mehr wie üblich abtransportiert werden können.
Nach Einschätzung von Meteorologen wird die Häufigkeit von Wetterextremen wie Starkregenereignissen künftig weiter zunehmen. Ebenso sind sich Experten einig, dass nahezu jeder Ort in Deutschland von dieser Risikolage potenziell betroffen ist. Die möglichen Schadenfolgen sind massiv und zwar für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. Denn nicht nur Möbel und Einrichtungen werden durch Überschwemmungen oder rückgestautes Abwasser unbrauchbar. Ebenso setzt die Nässe der Bausubstanz zu. Zudem müssen Schmutz und Dreck aufwändig entfernt werden, sobald das Wasser abgelaufen ist.
Einen umfassenden finanziellen Schutz gegen diese finanziellen Risiken bietet eine Deckung von Elementarschäden. Eine solche Versicherungslösung lässt sich in die Wohngebäude- und Hausratversicherung ebenso integrieren wie in die Gewerbegebäude- und Inhaltsversicherung. Selbstredend sind dann auch Schäden durch andere Naturgefahren wie Schneelast, Lawinen, Erdrutsche und Erdbeben abgesichert.
Angesichts der Prognose, dass die Schadenszenarien durch Starkregen zunehmen und für Betroffene mit erheblichen Kosten verbunden sein können, verwundert es, dass immer noch viele Menschen auf diesen elementaren Deckungsschutz verzichten. An den Kosten dürfte es jedenfalls nicht liegen, denn deren Umfang ist überschaubar. Ihre Plansecur Finanzberaterin und Ihr Plansecur Finanzberater informiert Sie gern über weitere Details und zeigt Ihnen Ihre persönlichen Handlungsoptionen auf.
Manchmal ist es die eigene Unachtsamkeit, ein anderes Mal sind es die Kräfte der Natur oder einfach nur ein Streit unter Nachbarn, der eskaliert. Wer sich gegen Schäden beim Eigentum und die Ansprüche Dritter gut absichert, kann Situationen wie diese gelassener meistern.
Im Sommer 2023 kam Bewegung in die private Altersvorsorge. Seinerzeit legte eine speziell eingesetzte „Fokusgruppe“, bestehend aus Vorsorgeexperten von zuständigen Bundesministerien, Verbraucher- und Fachverbänden, einen Abschlussbericht vor und stellte dabei einen Vorschlag in den Mittelpunkt: ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben, das chancenreichere Anlagen mit höheren Renditen ermöglichen soll. Gut ein Jahr später präsentierte Ex-Bundesfinanzminister Christian Lindner sein darauf aufbauendes Gesetzesvorhaben – ein „Gamechanger“, wie es der FDP-Vorsitzende selbst bezeichnete.
Gemeint ist ein privates Altersvorsorgedepot. Es verzichtet auf Beitragsgarantien und ermöglicht Investments in Fonds, einschließlich ETFs, Aktien und Schuldverschreibungen zugunsten höherer Ertragschancen. Zudem beinhaltet das Reformvorhaben eine beitragsproportionale staatliche Förderung samt ergänzender Zulagen. Folgend wesentliche Rahmendaten im Überblick:
- Vorsorgesparer erhalten für jeden selbst investierten Euro eine staatliche Grundzulage in Höhe von 20 Cent und dies bis zu einem jährlichen Eigenbetrag von maximal 3.000 Euro. Ab 2030 soll dieser Betrag auf 3.500 Euro steigen.
- Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen mindestens 120 Euro pro Jahr in den Vertrag eingezahlt werden.
- Eltern bekommen eine Kinderzulage in Höhe von 25 Cent für jeden selbst eingezahlten Euro bei einem maximalen Eigenbetrag von 1.200 Euro. Zudem soll es Bonuszahlungen einerseits für Personen mit niedrigeren Einkommen geben, andererseits zeitlich befristet für Berufseinsteiger unter 25 Jahren.
Bei der steuerlichen Förderung bewegt man sich auf bewährtem Terrain. Die in das Altersvorsorgedepot gezahlten Beiträge können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Kapitalerträge sind während der Ansparphase steuerfrei und müssen erst nachgelagert, also bei Auszahlung der späteren Privatrenten, versteuert werden.
Vor allem die Anlagefreiheiten und der Verzicht auf Kapitalgarantien haben in der Öffentlichkeit für einige Zustimmung gesorgt. Doch bevor das Gesetzesvorhaben noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden konnte, zerbrach die „Regierungs-Ampel“. Wie es nun weitergehen wird, ist ungewiss.
Der Handlungsbedarf ist jedenfalls groß. Denn die zunehmende Alterung der Gesellschaft setzt die gesetzliche Rentenversicherung immer stärker unter Druck. Eine private Altersvorsorge wird daher immer wichtiger, um seinen finanziellen Lebensstandard auch im Ruhestand sicherzustellen. Plansecur wird die weiteren Entwicklungen beobachten und darüber informieren, um Kundinnen und Kunden bestmöglich zu unterstützen. Das gilt auch für alle, die nicht auf den Gesetzgeber warten, sondern vielmehr den Zinseszinseffekt nutzen und deshalb jetzt starten wollen.
Wer rechtzeitig für die Zukunft vorsorgt, kann sich auch im Alter die Lebensqualität bewahren. Die finanzielle Absicherung gibt Ihnen die Freiheit, auch im Ruhestand noch Pläne zu verwirklichen und aufgesparte Träume zu leben. Entscheidend ist eine solide Grundlage, die Sie sich heute Schritt für Schritt aufbauen.
Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.