Newsletter – Ausgabe Sommer 2024
Die deutsche Wirtschaft braucht dringend Impulse. Denn die Wachstumsaussichten sind weiter gering. Gut vier Monate dauerte es dennoch, bis sich die Bundesregierung und der Bundesrat, also die Vertretung der 16 Bundesländer, auf den Kompromissvorschlag des zuvor angerufenen Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat verständigen konnten. Am 28. März 2024 trat das Wachstumschancengesetz schließlich in Kraft – ohne die ursprünglich vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie, aber mit einer Reihe von steuerrechtlichen Änderungen, die teils auch für Anleger relevant sind.
Höhere Freigrenze bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften
Besonders gilt dies für zwei Regelungen, die seit 1. Januar 2024 gelten. Erstens bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei. Begründet liegt dies an einer entsprechenden Anhebung der Freigrenze nach § 23 Abs. 3, S. 5 EstG. Bei Ehepaaren, die zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt werden, können beide jeweils die höhere Freigrenze ausschöpfen. Die Nachsteuerrendite betroffener Geldanlagen dürfte sich dadurch künftig erhöhen. Zudem wird sich der Aufwand geringfügig ändern, um die persönliche Einkommenssteuererklärung zu erstellen.
Temporäre Abschreibung für die Errichtung oder Neu-Anschaffung von Wohngebäuden
Zweitens kann bei Gebäuden, die von Steuerpflichtigen für Wohnzwecke errichtet oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind bzw. werden, eine degressive Abschreibung in Höhe von fünf Prozent durchgeführt werden (§ 7 Abs. 5a EstG). In dem Jahr der Herstellung oder Anschaffung geschieht dies dann zeitanteilig. Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, zur linearen Abschreibung zu wechseln. Wichtig: Der Baubeginn bzw. die Anschaffung des Wohnungsgebäudes muss nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 stattgefunden haben. Diese zeitliche Begrenzung hat der Gesetzgeber offenbar gewählt, damit Investitionsentscheidungen zum Kauf oder zur Errichtung von Wohn- und Teileigentum schneller und zeitnah getroffen werden. Das könnte die Nachfrage nach Finanzierungslösungen spürbar vorantreiben.
Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei künftigen Rentenjahrgängen
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Wachstumschancengesetz bei Änderungen im Einkommenssteuergesetz im Bereich der Rentenbesteuerung. Das zentrale Ziel: Doppelbesteuerungen künftiger Rentenjahrgänge sollen vermieden werden. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt daher der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 statt wie bisher um 1,0 Prozentpunkte (§ 22, Nr.1, S. 3 EstG). Somit müssen Menschen, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand wechselten, 82,5 Prozent ihrer Rente versteuern. Im Jahr 2024 steigt der Besteuerungsanteil folglich auf 83 Prozent und erst 2025 auf 83,5 Prozent. Erstmals müssen Rentnerinnen und Rentner, die 2058 in den Ruhestand wechseln, ihre gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern.
Dieser gebremste Anstieg wird beim Altersentlastungsbetrag nachvollzogen. Konkret: Ebenfalls rückwirkend seit 2023 wird der Altersentlastungsbetrag nicht mehr in jährlichen Schritten von 0,8 Prozent, sondern von 0,4 Prozent verringert. Beginnend mit dem Veranlagungszeitraum 2023 sinkt der Höchstbetrag jährlich um 19 anstatt wie bisher um 38 Euro. Weitere gesetzliche Regelungen sollen folgen, um bereits eingetretene Doppelbesteuerungen bei heutigen Rentnerinnen und Rentnern zu beseitigen.
Steigende Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten dürfte anhalten
Abgesehen von den Änderungen im Immobilienbereich dürften sich die Auswirkungen auf den Markt für Altersvorsorgeprodukte in Grenzen halten. Gleichwohl ist künftig von einer eher steigenden Nachfrage auszugehen, da der Druck auf die gesetzliche Rentenversicherung kaum nachlassen dürfte. Im Gegenteil: Die Bundesregierung plant angesichts begrenzter finanzieller Mittel im Bundeshaushalt die zusätzlichen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu kürzen. Gleichzeitig nähern sich die sogenannten Baby Boomer-Jahrgänge, also Erwerbstätige im Alter zwischen 58 und 67 Jahren, ihrem Renteneintritt. Laut Statista waren das Ende 2022 immerhin fast 12,5 Millionen Menschen und damit etwa 15 Prozent der Bevölkerung Deutschlands.
Für das Alter vorsorgen
Wer rechtzeitig für die Zukunft vorsorgt, kann sich auch im Alter die Lebensqualität bewahren. Die finanzielle Absicherung gibt Ihnen die Freiheit, auch im Ruhestand noch Pläne zu verwirklichen und aufgesparte Träume zu leben. Entscheidend ist eine solide Grundlage, die Sie sich heute Schritt für Schritt aufbauen.
Dazugehörige Produkte
- Private Rentenversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Basisrente „Rürup“
- Betriebliche Altersversorgung
- Riesterrente
- Investment-Sparplan
Viele Eltern fangen frühzeitig an, ratierlich Geld anzulegen, um ihren Kinder später eine finanzielle Starthilfe zu ermöglichen. Das ist clever, weil der Zinseszinseffekt über längere Zeiträume spürbar den Kapitalaufbau erleichtert. Frühes Weichenstellen zahlt sich für den Nachwuchs ebenso an anderer, nicht minder wichtigen Stelle aus – bei der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Auch die eigenen Kinder können im Verlauf ihres voraussichtlich jahrzehntelangen Berufslebens plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung ihre Arbeitskraft verlieren.
Fakt ist: Durchschnittlich jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird berufsunfähig. In etwa jedem dritten Fall hat dies psychische Ursachen, zeigen Marktanalysen. Einmal abgesehen vom gesundheitlichen Leid hat eine Berufsunfähigkeit (BU) zumeist erhebliche finanzielle Einschnitte zur Folge. Denn „Vater Staat“ zahlt dann bestenfalls eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente, deren Höhe sich nach den erreichten Rentenversicherungszeiten richtet. So oder so reichen die Rentenzahlungen aber bei weitem nicht aus, um die Finanzlücke zu schließen, die der Wegfall des Arbeitseinkommens gewöhnlich aufreißt.
Steigendes Lebensalter und gesundheitliche Einschränkungen verteuern BU-Schutz
Aus diesen Gründen gilt dieses Sicherheitsnetz als unerlässlich und sollte möglichst schon in der Schul- oder Studienzeit des Sprösslings geknüpft werden. Denn mit steigendem Alter und auftretenden gesundheitlichen Einschränkungen wird der Einstieg in den BU-Schutz stetig teurer, weil für den Versicherer die Wahrscheinlichkeit von Leistungsfällen steigt. Das gilt besonders für handwerkliche Berufe, die sich später oftmals nur gegen hohe Risikoaufschläge oder spürbare Risikoausschlüsse absichern lassen oder selbst das nicht einmal mehr.
Ein frühzeitiger Vertragsabschluss sorgt nicht nur für niedrigere Beiträge, sondern stellt sicher, dass der zumeist gute Gesundheitszustand ebenso wie die persönliche Berufsgruppe dauerhaft festgeschrieben sind. Da bei guten Tarifen auf eine sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet wird, können Eltern auf diese Weise verhindern, dass Sohnemann oder Töchterchen im Ernstfall zur Ausübung eines ähnlichen „Verweisungsberufs“ aufgefordert werden.
Übrigens: Bei manchen Schüler-Tarifen bestehen je nach Gesundheitszustand ab der Oberstufe teils Besserstellungsoptionen. Außerdem können Schulabgänger den Schülerstatus zumeist bis zum 31. Juli nutzen, was sich je nach Anschlussbeschäftigung lohnen kann. Als Qualitätsmakler gehört es für uns zur täglichen Arbeit, individuell passende Produkttarife herauszusuchen. Wir wissen, worauf bei der Auswahl dieses berufsbegleitenden Schutzes zu achten ist.
Zur Arbeit zu gehen – und zwar bis zur Rente – ist für die meisten Menschen hierzulande eine Selbstverständlichkeit.
Investitionsklima hellt sich auf, aber nicht in allen Segmenten und Regionen
Die amerikanischen Immobilienmärkte bewegen sich in einem dynamischen Konsolidierungsmodus. Ein Blick in den Rückspiegel zeigt klar: Die vergangenen Zinssteigerungen der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hatten zu starken Preisverwerfungen an den US-Immobilienmärkten geführt. Während die Preise für Liegenschaften eingebrochen waren, kletterten die Kosten für Kredite stark in die Höhe. Folglich verlangsamte sich die Kreditvergabe, sodass die Transaktionsvolumina begrenzt blieben. Doch inzwischen kommt Bewegung in die Märkte und das Investitionsklima hellt sich auf, wenngleich nicht in allen Marktsegmenten und -regionen.
Laut Statista geben zwei weltweite Immobilienmärkte im Jahr 2024 den Ton an: China und die USA, deren Marktwerte auf 124,1 bzw. 109,5 Billionen Euro beziffert werden. Doch nur der amerikanische Immobilienmarkt steht ebenso für ein Höchstmaß an Transparenz, Professionalität und Liquidität. Gleichzeitig sind die USA die größte Volkswirtschaft der Welt, der es offenbar weiterhin gelingt, ein Abrutschen in die Rezession zu vermeiden. Da nach überwiegender Marktmeinung schon bald mit einer Zinswende der Fed zu rechnen ist, könnten sinkende Finanzierungskosten die Gesamtnachfrage anfachen – zumal die Einwohnerzahl künftig steigen wird. Bis 2060 geht das US Census Bureau von einem Plus von 67 Millionen auf rund 405 Millionen Menschen aus.
Geringe Konkurrenz und Vorteile beim Mieterschutz, Zins- und Preisniveau
Nicht zuletzt wegen der schieren Größe bewegen sich Investoren in den USA auf einem sehr heterogenen Markt. Das gilt nicht nur im Hinblick auf Gewerbe- und Wohnimmobilien, sondern auch bezogen auf regionale Standorte. So gelten Investitionen in den US-Küstenstaaten, einschließlich den südlichen Bundesstaaten, dem sogenannten sunbelt, sowie wichtige Metropolen mit mehr als einer Million Einwohner als besonders attraktiv für Investoren. Zu diesen „Metropolitan Areas“ zählen etwa Boston, Atlanta, Washington D. C., Miami, San Francisco und Los Angeles. Deutsche Anleger profitieren dabei von positiven Rahmenbedingungen eines Käufermarktes: andere Standards beim Mieterschutz, ein abweichendes Zins- und Preisniveau sowie eine vergleichsweise geringere Käuferkonkurrenz. Entsprechend eröffnen sich derzeit auf vielen amerikanischen Immobilienmärkten interessante Anlagechancen für Investoren. Zusätzlich bieten sich durch Investments in US-Immobilien und damit in US-Dollar im Portfolio Möglichkeiten zur Währungs- und Standortdiversifikation.
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