D&O-Versicherung (Directors & Officers)

Das Privatvermögen ist in Gefahr.

Fallbeispiel

Der Geschäftsführer Michael Schubert kauft Hard- und Software ein, die sich im Nachhinein als deutlich überdimensioniert und erheblich überteuert erweist. Die Gesellschafter verlangen daraufhin Schadenersatz von ihm.

Was leistet eine D&O-Versicherung?

Entscheidungen zu treffen, ist heute alles andere als einfach. Auf der anderen Seite muss man einfach alles wissen. Stets wird ein sehr hoher Sorgfaltsmaßstab angelegt und  bereits leichte Fahrlässigkeit genügt, um einen Anspruch zu begründen. Außerdem ist die Beweislastumkehr gesetzlich geregelt. Entscheider müssen also ihr gewissenhaftes Handeln nachweisen, um nicht unmittelbar und unbegrenzt zu haften.

Das Risiko, persönlich in Anspruch genommen zu werden, trifft nicht nur Verantwortungsträger von Kapitalgesellschaften und Geschäftsführer von Personengesellschaften. Auch Organe von Non-Profit-Gesellschaften oder Vereinsvorstände müssen in der Regel mit ihrem Privatvermögen geradestehen. Die D&O-Versicherung sichert diesen Personenkreis über eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzforderungen wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen ab.

Es kommt vor allem auf transparente Versicherungsbedingungen und eine hohe Deckungssumme an. Beim Eintritt eines Schadenfalls sind eine schnelle Reaktion und eine unkomplizierte Schadenregulierung wichtig. Diskretion und Integrität stehen weit oben auf der Liste der Erwartungen aller Kunden. Ihr Plansecur Berater hilft bei der Auswahl des für Sie passenden Produktes.

Kurz und knapp

Was ist versichert?
Versichert sind Schadenersatzansprüche im Innen- als auch im Außenverhältnis. Diese können vom eigenen Unternehmen ( z. B. vom Mitgesellschafter oder Insolvenzverwalter) ober auch von außen (z. B. vom Finanzamt oder einem Sozialversicherungsträger) an den Entscheider herangetragen werden.

Welche Personengruppen benötigen beispielsweise eine D&O-Versicherung?
Geschäftsführer einer GmbH oder GmbH & Co.KG sowie Vorstände von Genossenschaften, Vereinen oder Stiftungen bzw. auch Mitglieder von Aufsichts-, Stiftungs- und Verwaltungsräten.

Mitversichert werden können: Gesellschafter, Compliance-Beauftragte, Datenschutz-Beauftragte, Fuhrparkleiter, Zoll- und Exportbeauftragte und Prokuristen. 

Warum macht eine persönliche D&O-Versicherung Sinn?
Die persönliche D&O-Versicherung ist Ihre private Absicherung gegen D&O-Ansprüche. Sie kann separat oder zusätzlich abgeschlossen werden und bietet Ihnen exklusiv und ausschließlich Versicherungsschutz. Dieser läuft auch weiter, wenn Sie einen beruflichen Wechsel vollzogen haben oder später in den Ruhestand gehen.

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