Was ändert sich ab 2027?
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird neu aufgestellt. Neben Garantieprodukten und Altersvorsorgedepots bleibt auch die Eigenheimrenten-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten.
Die Zulage wird künftig stärker an den Eigenbeitrag gekoppelt: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag.
max. 540 € Grundzulage
Geförderte Verträge können sicherheitsorientiert mit Garantie oder chancenorientiert als Altersvorsorgedepot ohne Garantie gestaltet werden.
3 Produktkategorien
Bestehende Riesterverträge bleiben bestehen. Für die persönliche Situation kann geprüft werden, ob Fortführung, Anpassung oder ein Wechsel sinnvoll ist.
Individuelle Entscheidung
Wichtig zu wissen:
Noch sind nicht alle Lösungen am Markt verfügbar.
Unser Rat daher: Weder jetzt noch direkt zum Jahresbeginn 2027 ist eine Entscheidung nötig. Denn auch bei einem Beginn im Laufe des nächsten Jahres kann die Förderung genutzt werden.
3 Produktkategorien
Garantieprodukte
Für Vorsorgende, die Wert auf eine definierte Kapitalgarantie legen.
Altersvorsorgedepot
Für Vorsorgende, die stärker auf langfristige Renditechancen setzen.
Eigenheimrente
Für Vorsorgende, die gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen möchten.
Welche Förderung gibt es?
Die Höhe der Förderung hängt vom Eigenbeitrag und – bei Familien – von der Zahl der förderberechtigten Kinder ab.
Grundzulage: Je mehr Eigenbeitrag, desto höher die Förderung
Beispiel: 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Grundzulage = 2.340 € im Vertrag – vor möglichen Anlageergebnissen.
Weitere Förderungen
- Kinderzulage bis 300 € / Kind
- Berufseinsteigerbonus 200 €
- Steuerliche Förderung zusätzlich möglich
Die tatsächliche Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen und dem geleisteten Eigenbeitrag ab.
Wie sich die Förderung bei verschiedenen Beiträgen entwickelt
Beispiel: Familie mit einem Kind · Alle Beträge pro Jahr
Welche Handlungsalternative passt?
Nicht jede Ausgangssituation führt zur gleichen Lösung. Entscheidend ist, was bereits vorhanden ist und was künftig erreicht werden soll.
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Noch kein geförderter Vertrag
Die neue Förderwelt kann direkt für den Aufbau einer geförderten Altersvorsorge genutzt werden.
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Bestehender Riestervertrag
Der bestehende Vertrag muss nicht automatisch aufgegeben werden. Kosten, Garantien, Vertragsstand und künftige Fördermöglichkeiten sollten gegenüber einer neuen Lösung betrachtet werden.
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Nur ein Partner hat einen geförderten Vertrag
Hier kann es sinnvoll sein, die Förderung beider Partner getrennt zu betrachten und das Zusammenspiel von Eigenbeiträgen, Kinderzulagen und Produktlösungen zu prüfen.
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Beide Partner haben geförderte Verträge
Bestehende Verträge und neue Möglichkeiten können gemeinsam betrachtet werden – insbesondere im Hinblick auf Förderhöhe, Garantien, Kosten und gewünschte Renditechancen.
Der wichtigste Gedanke:
Nicht „alt oder neu?“ entscheidet allein – sondern welche Lösung zur persönlichen Situation, zum Sicherheitsbedürfnis und zu den langfristigen Zielen passt.
Hinweis: Die Darstellung fasst den derzeit bekannten Stand der geplanten Reform zusammen. Fördervoraussetzungen, Produktdetails und steuerliche Behandlung können sich bis zum Inkrafttreten und durch die konkrete Ausgestaltung ändern. Stand: August 2026.
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.