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Geförderte Altersvorsorge ab 2027

Was ändert sich, welche Förderungen sind vorgesehen und welche Möglichkeiten ergeben sich für bestehende und neue Vorsorgeverträge?

Stand der Darstellung: August 2026 · Angaben zur neuen Förderung nach aktuellem Informationsstand.

Was ändert sich ab 2027?

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird neu aufgestellt. Neben Garantieprodukten und Altersvorsorgedepots bleibt auch die Eigenheimrenten-Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten.

Die Zulage wird künftig stärker an den Eigenbeitrag gekoppelt: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag.

max. 540 € Grundzulage

Geförderte Verträge können sicherheitsorientiert mit Garantie oder chancenorientiert als Altersvorsorgedepot ohne Garantie gestaltet werden.

3 Produktkategorien

Bestehende Riesterverträge bleiben bestehen. Für die persönliche Situation kann geprüft werden, ob Fortführung, Anpassung oder ein Wechsel sinnvoll ist.

Individuelle Entscheidung

Wichtig zu wissen:

Noch sind nicht alle Lösungen am Markt verfügbar.

Unser Rat daher: Weder jetzt noch direkt zum Jahresbeginn 2027 ist eine Entscheidung nötig. Denn auch bei einem Beginn im Laufe des nächsten Jahres kann die Förderung genutzt werden.

3 Produktkategorien

Garantieprodukte

Für Vorsorgende, die Wert auf eine definierte Kapitalgarantie legen.

  • 100 % Garantie
    höhere Sicherheit, geringere Renditechancen
  • 80 % Garantie
    mehr Spielraum für Chanceorientierte Anlage

 
 
 
 
 

Altersvorsorgedepot

Für Vorsorgende, die stärker auf langfristige Renditechancen setzen.

  • Standarddepot
    einfacher Einstieg mit reduzierten Wahlmöglichkeiten
  • Individuelles Depot
    mehr Auswahl und individuelle Gestaltung

 
 
 
 

Eigenheimrente

Für Vorsorgende, die gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen möchten.

  • Eigenkapital nutzen
    gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter Voraussetzungen für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt werden
  • Tilgung fördern
    Tilgungsleistungen können bei entsprechender Gestaltung ebenfalls förderfähig sein

Welche Förderung gibt es?

Die Höhe der Förderung hängt vom Eigenbeitrag und – bei Familien – von der Zahl der förderberechtigten Kinder ab.

Grundzulage: Je mehr Eigenbeitrag, desto höher die Förderung

Beispiel: 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Grundzulage = 2.340 € im Vertrag – vor möglichen Anlageergebnissen.

Weitere Förderungen

  • Kinderzulage bis 300 € / Kind
  • Berufseinsteigerbonus 200 €
  • Steuerliche Förderung zusätzlich möglich

Die tatsächliche Förderung hängt von den persönlichen Voraussetzungen und dem geleisteten Eigenbeitrag ab.

Wie sich die Förderung bei verschiedenen Beiträgen entwickelt

Beispiel: Familie mit einem Kind · Alle Beträge pro Jahr

Welche Handlungsalternative passt?

Nicht jede Ausgangssituation führt zur gleichen Lösung. Entscheidend ist, was bereits vorhanden ist und was künftig erreicht werden soll.

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Noch kein geförderter Vertrag

Die neue Förderwelt kann direkt für den Aufbau einer geförderten Altersvorsorge genutzt werden.

→ Förderberechtigung prüfen · passende Produktkategorie auswählen · Förderpotenzial nutzen

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Bestehender Riestervertrag

Der bestehende Vertrag muss nicht automatisch aufgegeben werden. Kosten, Garantien, Vertragsstand und künftige Fördermöglichkeiten sollten gegenüber einer neuen Lösung betrachtet werden.

→ Fortführung und mögliche Alternativen individuell vergleichen

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Nur ein Partner hat einen geförderten Vertrag

Hier kann es sinnvoll sein, die Förderung beider Partner getrennt zu betrachten und das Zusammenspiel von Eigenbeiträgen, Kinderzulagen und Produktlösungen zu prüfen.

→ Förderansprüche beider Partner prüfen · Haushaltslösung betrachten

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Beide Partner haben geförderte Verträge

Bestehende Verträge und neue Möglichkeiten können gemeinsam betrachtet werden – insbesondere im Hinblick auf Förderhöhe, Garantien, Kosten und gewünschte Renditechancen.

→ Gesamtbild der Familie prüfen · Verträge nicht isoliert betrachten

Der wichtigste Gedanke:

Nicht „alt oder neu?“ entscheidet allein – sondern welche Lösung zur persönlichen Situation, zum Sicherheitsbedürfnis und zu den langfristigen Zielen passt.

Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Ob bestehender Vertrag, neuer Einstieg oder gemeinsame Vorsorge als Paar: Die passende Lösung hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Zielen ab.

Besprechen Sie Ihre individuelle Situation am besten mit Ihrer Plansecur Beraterin oder Ihrem Plansecur Berater.

Eine lachende Plansecur-Beraterin während eines Beratungsgesprächs.

Hinweis: Die Darstellung fasst den derzeit bekannten Stand der geplanten Reform zusammen. Fördervoraussetzungen, Produktdetails und steuerliche Behandlung können sich bis zum Inkrafttreten und durch die konkrete Ausgestaltung ändern. Stand: August 2026.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.