Entscheider versorgen

Wie können Vorstände und Geschäftsführer mit einer betrieblichen Altersversorgung abgesichert werden?

Weitblick zahlt sich aus.

Es mag ungewöhnlich klingen, aber: Gerade Menschen mit einem höheren Einkommen sollten sich über die Versorgung für die Zeit nach dem Renteneintritt rechtzeitig und umfassend Gedanken machen. Der Grund: Für die Einkommensanteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden keine Rentenbeiträge eingezahlt, sodass auch kein Rentenanspruch entsteht. Das heißt, dass mit zunehmender Vergütung die Ansprüche auf Rentenzahlung nicht in gleichem Maße mitwachsen. Um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist deshalb eine Zusatzversorgung ratsam, die diese Lücke effektiv schließt.

Was sind die Vorteile?

Diese zwei entscheidenden Vorteile hat die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände: Der hohe Lebensstandard wird auch über den Renteneintritt hinaus gehalten. Zudem gewährt der Staat attraktive steuerliche Vorteile. Gerade das Letztere lässt die Versorgung deutlich rentabler gestalten und unternehmerische Gestaltungsspielräume nutzen.

Für Führungskräfte sollte eine angemessene Altersversorgung ein wichtiger Baustein innerhalb ihrer Vergütung sein. Allerdings gelten insbesondere für die Organe des Unternehmens zahlreiche Sonderbestimmungen, die es zu beachten gilt. Generell funktioniert die betriebliche Altersversorgung für diese Personengruppen genauso wie für Mitarbeiter: Das Unternehmen erteilt eine Zusage auf Altersversorgung, die individuell gestaltet wird. Häufig wird eine Grundversorgung über die Direktversicherung gewährleistet. Damit ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und Beitragszahler, der Mitarbeiter ist in diesem Fall der Versicherte. Die Führungskraft kann zusätzlich weitere Beiträge einzahlen und so von der Entgeltumwandlung profitieren. Für bestimmte Personenkreise, wie den „beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer“, bringt dies weitere Vorteile. Eine Ausbaustufe kann zum Beispiel eine Pensionszusage oder eine Unterstützungskasse sein. Für beide Optionen gibt es praktisch keine steuerliche Begrenzung bei der Höhe der Beiträge. Im Versorgungsfall wird dann die gesamte Leistung entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung ausbezahlt.

Aufgrund der zahlreichen Möglichkeiten und Varianten ist es sinnvoll, gleich von Anfang an den Plansecur Berater miteinzubeziehen. Er informiert zu allen relevanten Aspekten der Altersversorgung, hilft bei der Wahl des geeigneten Anbieters und kümmert sich um die gesamte organisatorische Abwicklung. Aktualität und Rechtssicherheit sind so gegeben, während der Aufwand für den Arbeitgeber quasi gleich null ist.

Kurz und knapp

Vorteile für das Unternehmen

  • Grundversorgung über die Direktversicherung gewährleistet
  • Ausbaustufen über Pensionszusage oder Unterstützungskasse möglich
  • Bilanzneutrale Gestaltung möglich
  • Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume

Vorteile für den Geschäftsführer oder Vorstand

  • Sicherstellung der Versorgung im Alter, bei Invalidität oder Tod
  • Kapitalauszahlung möglich
  • Steuerliche Förderung
  • Besteuerung erst im Rentenalter

Was sind Ihre Fragen?

Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.

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