Vereinshaftpflichtversicherung

Der beste Schutz, wenn mal etwas schiefgeht

Fallbeispiel

Der Jagdclub St. Hubertus in Heidefeld veranstaltet im Januar einen Schnupperkurs für Interessenten. Im Eingangsbereich wird nicht gestreut, daher ist es stellenweise spiegelglatt und einer der Gäste zieht sich bei einem Sturz schwere Prellungen und einen Haarriss am Steißbein zu. Der Geschädigte macht Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall in Höhe von mehreren Tausend Euro gegenüber dem Verein geltend. Mit einer entsprechenden Haftpflicht sind Fälle wie dieser gut abgesichert.

 

Was leistet eine Vereinshaftpflichtversicherung?

Die Vereinshaftpflicht kann für jeden eingetragenen Verein (e. V.) sehr wichtig werden, denn im Zuge des Vereinslebens kann schnell eine dritte Person geschädigt werden oder ein Mietsachschaden am Vereinsgebäude entstehen – zum Beispiel aufgrund einer nicht ausgeschalteten Kaffeemaschine in der Vereinsküche.

Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein und seine Mitglieder vor finanziellen Verlusten. Sie prüft die an den Verein gestellten Forderungen. Je nach Ergebnis lehnt sie die Ansprüche ab oder reguliert sie im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.

Zu dem versicherten Personenkreis gehören Mitglieder des Vorstands, alle Vereinsmitglieder sowie Angestellte und Arbeiter des Vereins. Gedeckt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten im Zuge des Vereinslebens zugefügt werden.

Eine Vereinshaftpflicht deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch einige Ausschlüsse, die man kennen sollte (zum Beispiel Vorsatz). Darüber - sowie über sinnvolle Erweiterungen (zum Beispiel die Veranstalterhaftpflichtversicherung) - informiert Sie Ihr Plansecur Berater.

Kurz und knapp

Was ist versichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten von einem Vereinsmitglied im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit zugefügt werden.

Versicherter Personenkreis:

  • Mitglieder des Vorstands
  • Vereinsmitglieder
  • Angestellte und Arbeiter des Vereins

Die Standarddeckung umfasst:

Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zu den grundsätzlichen Ausschlüssen gehören:

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Verlust von Schlüsseln
  • Schäden aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

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