Straf-Rechtsschutz Gewerbe
Wenn der Staatsanwalt ermittelt
Fallbeispiel
Der selbstständige Architekt Michael Müller erhält den Zuschlag für den Ausbau eines Schulhauses. Doch noch vor Baubeginn kommt das Gerücht der Vorteilsnahme auf, denn der leitende Beamte im städtischen Bauamt ist ein alter Studienfreund von Michael Müller. Die Staatsanwaltschaft beginnt zu ermitteln. Wie gut, wenn jetzt der Straf-Rechtsschutz genutzt werden kann.
Was leistet die Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe?
Die Vorstellung, die Staatsanwaltschaft könnte im eigenen Unternehmen ermitteln, erscheint absurd. Tatsächlich wird sie deutlich häufiger aktiv, als man denkt. Nicht selten auf Basis unberechtigter Tatvorwürfe.
Die Straf-Rechtsschutzversicherung dient in erster Linie dazu, sich gegen einen solchen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen. Versichert sind die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus), nötige Kosten für Sachverständige und Gutachter sowie die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte).
Unternehmer und Freiberufler versichern sich mit einer Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe gegen die finanziellen Risiken, die mit einer juristischen Verteidigung entstehen können.
Ihr Plansecur Berater informiert Sie über alle Details der gewerblichen Straf-Rechtsschutzversicherung. Darüber hinaus gibt er Auskunft über sinnvolle Erweiterungen, zum Beispiel hinsichtlich Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder in Bezug auf den Anstellungsvertrag von Geschäftsführern und Vorständen.
Kurz und knapp
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Versicherte Personen:
- Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmer und ggf. Organe des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer