Rechtsschutz Gewerbe
Um im Rechtsstreit anfallende Kosten zu decken.
Fallbeispiel
Beim Stahlhandelsunternehmen Harter und Söhne führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebes erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Aus dieser ergibt sich eine hohe Nachzahlungsforderung. Da die Geschäftsführung und das Controlling die Entscheidung nicht nachvollziehen können, schalten sie einen Anwalt ein und der Fall soll vor Gericht gehen. Der Rechtsschutzversicherer erteilt für die Klärung vor Gericht eine Kostenzusage.
Was leistet der Rechtsschutz Gewerbe?
Ein Rechtsstreit im gewerblichen Bereich – bei Unternehmern wie Freiberuflern – kann schnell entstehen: Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden müssen Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, ein Kunde zahlt die Rechnung nicht, die Nachzahlung der Nebenkosten aus dem Mietverhältnis ist nicht nachvollziehbar. Die gerichtliche Auseinandersetzung bringt meist hohe Kosten mit sich. In solchen Fällen deckt der Rechtsschutz Gewerbe die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Grundsätzlich sind verschiedene Leistungen versicherbar. Ihr Plansecur Berater bespricht gern Ihren individuellen Bedarf mit Ihnen.
Kurz und knapp
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Versicherbare Leistungen:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherungsumfang von dieser Aufzählung abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Leistungsarten erst ab einer gerichtlichen Verhandlung als versichert gelten.
Sie wählen individuell die Bausteine Ihrer Rechtsschutzversicherung aus:
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer