Rechtsschutz für Vereine

Wenn zwei sich streiten, übernimmt ein Dritter die Kosten.

Fallbeispiel

Ein Integrationsverein veranstaltet einmal pro Jahr einen Basar mit kleinen, selbst gemachten Geschenkartikeln aus Entwicklungshilfeprojekten, die der Verein unterstützt. Der Erlös fließt größtenteils wieder in die Projekte. Ein Finanzbeamter sieht darin eine Handelstätigkeit, die der Gemeinnützigkeit widerspricht. Der Verein soll als Wirtschaftsverein eingestuft werden. Darüber hinaus verlangt das Finanzamt Steuernachzahlungen für die vergangenen Jahre. Ein entsprechender Rechtsschutz ist jetzt sehr hilfreich.

 

Was leistet der Rechtsschutz für Vereine?

Gerichtskosten, Anwaltskosten, Prozesskosten – wer zu seinem Recht kommen möchte, muss oft tief in die Tasche greifen. Das bleibt auch Vereinen nicht erspart.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – im vereinbarten Umfang – die Leistungen beziehungsweise Kosten, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Dabei sind verschiedene Bereiche versicherbar. Es gibt zum Beispiel den Arbeits-Rechtschutz, den Steuer-Rechtsschutz oder den Daten-Rechtsschutz.

Welche Leistungen versicherbar sind und welche nicht, wie der geeignete Versicherungsumfang für Ihren Verein aussehen kann und welche Erweiterungen infrage kommen, darüber berät Sie Ihr Plansecur Berater.

Kurz und knapp

Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.

Versicherte Personen (auch im juristischen Sinn):

  • Der Verein als Versicherungsnehmer
  • Seine gesetzlichen Vertreter bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben
  • Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verein
  • Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben

Versicherbare Leistungen:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz

Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherungsumfang von dieser Aufzählung abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Leistungsarten erst ab einer gerichtlichen Verhandlung als versichert gelten.

Inhaltsversicherung

Gruppenunfall

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