Betriebsgebäudeversicherung
Betriebsstätten gegen Beschädigung absichern.
Fallbeispiel
Werner Heisig besichtigt nach einem schweren Frühjahrssturm die Lagerhalle seines Betriebes. Er muss feststellen, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen wurde. Allein die Kosten für die Reparatur der Überdachung belaufen sich auf ca. 10.000 Euro.
Ein typischer Fall für die Betriebsgebäudeversicherung.
Was leistet eine Betriebsgebäudeversicherung?
Betriebsgebäude sollten – genau wie Wohngebäude – gut versichert werden, denn Sturm, Wasser und Feuer können erhebliche Schäden anrichten. Das gilt für Betriebe, deren Gebäude Eigentum der Firma sind, aber auch für Eigentümer, die Gebäude an Firmen vermieten. Mit der Betriebsgebäudeversicherung sind die Gebäude inklusive verschiedener Einbauten versichert. Dazu gehören beispielsweise Heizungs- und Sanitäranlagen sowie elektronische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind. Die Versicherung greift bei Feuer-, Leitungswasser- und Frostschäden sowie bei Sturm- und Hagelschäden. Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Rückstau müssen zusätzlich abgesichert werden. Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.
Hinsichtlich der Gefahren gibt es einige Ausschlüsse, die Sie beachten sollten: So sind zum Beispiel von der Sturmversicherung Schäden ausgeschlossen, die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen, Fenster und Öffnungen entstehen. Ihr Plansecur Berater berät Sie, was Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung genau beachten müssen.
Kurz und knapp
Was ist versichert?
Gebäude inkl. Einbauten, die Eigentümer selbst vorgenommen haben:
- Fest verlegte Fußbodenbeläge
- Klima- und Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen
- Elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind
Die Standarddeckung umfasst Schäden durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Achtung: Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Rückstau) müssen zusätzlich mitversichert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, noch weitere Risiken abzusichern, z. B. Schäden durch innere Unruhen.