Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
Haftungsansprüche gut absichern.
Fallbeispiel
Der selbständige Elektrikermeister Bruno Müller verlegt bei einem Kunden mehrere Leitungen im neuen Bürotrakt. Vier Wochen später kommt es zu einem Kurzschluss und ein Raum brennt völlig aus – mitsamt Mobiliar und hochwertiger Computerausrüstung. Brandinspektion und Kripo können die Brandursache eindeutig feststellen. Elektrikermeister Müller muss für den entstandenen Schaden haften. In einem solchen Fall greift die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.
Was leistet eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?
Betriebsinhaber, Freiberufler und Gewerbetreibende haften für Schäden, die nachweislich von ihnen verursacht wurden. Daraus können hohe finanzielle Forderungen entstehen, zum Beispiel bei Personenschäden oder nach einem Brand.
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung reguliert – je nach Umfang des Vertrages – berechtigte Schadensersatzansprüche, die im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht entstehen. Unberechtigte Forderungen werden abgelehnt.
Der Leistungsumfang umfasst sowohl Personen- und Sachschäden als auch die daraus resultierenden Vermögensschäden. Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme geleistet (Sublimits sind zu beachten).
Spezielle Produktvermögensschäden, die aufgrund der Ansprüche von Dritten entstehen, sind in einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung mitversichert. Das betrifft zum Beispiel Ansprüche Dritter durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen.
Je nach Berufsgruppe und Betrieb fällt der Risikoschutz ganz unterschiedlich aus. Ihr Plansecur Berater entwickelt – gemeinsam mit Ihnen – das bestmögliche Versicherungskonzept für Ihr Unternehmen.
Kurz und knapp
Was ist versichert?
- Schäden, die durch Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse des versicherten Betriebes entstehen
- Konventionelle Produkthaftpflicht-Risiken
Die Standarddeckung umfasst:
- Personen-, Sach- und die daraus resultierenden Vermögensschäden
Achtung: Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung mitversichert. Die Versicherung von Rückrufen bedarf einer separaten Vereinbarung.