ZULAGE FÜR RIESTER-RENTE STEIGT.

Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt. Sie beträgt vom kommenden Jahr an 175 Euro, sofern ein entsprechend hoher Eigenanteil geleistet wird. Die Kinderzulage, die man für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält, bleibt gleich und beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr. Für 2017 können Sparer mit Zuzahlungen noch die volle Förderung ausschöpfen. Die Zuzahlung kann noch bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr. Jüngst wurde die Riester-Rente in einem BGH-Urteil gestärkt: Im Falle einer Privatinsolvenz ist das Guthaben in einem Vertrag nicht pfändbar, sofern dieser staatliche Zulagen erhielt oder diese beantragt waren und die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Zusätzlicher Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

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