Zollamt leitet Bußgeldverfahren ein: Mit einem Straf-Rechtsschutz-Vertrag schläft es sich ruhiger
Herr Meier betreibt ein Hotel. Die Reinigungsarbeiten im Hotel werden extern durchgeführt. Zu diesem Zweck hat er mit einem Reinigungsunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Er überweist monatlich einen festen Betrag und im Gegenzug verpflichtet sich die Firma, sämtliche Reinigungsarbeiten von ihren qualifizierten Mitarbeitern vornehmen zu lassen.
Diese stellen sich jedoch allesamt als Scheinselbständige heraus: Während einer Reinigungsschicht findet eine Kontrolle seitens des Zollamts statt. Dieses stellt Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz fest. Die Mitarbeiter wurden gegen einen Dumpinglohn beschäftigt und ihnen wurde kein Urlaub gewährt.
Das Zollamt leitet nun ein Bußgeldverfahren gegen Herrn Meier ein. Er habe die rechtswidrige Praxis der Reinigungsfirma erkennen müssen. Aus diesem Grunde erlässt das Zollamt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 25.000 Euro gegen den Hotelbetreiber. Der beauftragt einen Strafverteidiger mit seiner Interessenwahrnehmung. Dieser legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.
Dem Verteidiger gelingt es vor Gericht, den Bußgeldbescheid auf einen Betrag von 2.000 Euro zu reduzieren. Für die Verteidigung fallen aufgrund einer Honorarvereinbarung Verteidigerkosten in Höhe von 10.000 Euro an. Wie gut, dass der Rechtsschutz-Versicherer die angefallenen Verteidigerkosten übernimmt.
Was sind Ihre Fragen?
Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.