RENDITEERWARTUNG: HÖHER GLEICH BESSER?
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert seit 2014 geschlossene Fonds und macht diese Produktpalette somit für Anleger besser einschätzbar. Zudem wurde Anfang 2017 das Vermögensanlagegesetz geändert, so dass jetzt auch alle übrigen Kapitalanlageprodukte, die des sogenannten „Grauen Kapitalmarktes“, reguliert werden. Für diese Produkte müssen nun auch Verkaufsprospekte erstellt und der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Billigung vorgelegt werden. Aber: Besondere Anforderungen an Konzeption, Organisation und Controlling der Produkte werden nicht gestellt. Es handelt sich gewissermaßen um eine „Regulierung light“.
2016 MEHR UNREGULIERTE PRODUKTE ZUGELASSEN
2016 wurden 24 Produkte nach dem KAGB zugelassen, aber 65 unregulierte Vermögensanlagen. Dazu gehören beispielsweise Nachrangdarlehen, Direktinvestments in Lkw-Container – sogenannte Wechselkoffer – oder Energieerzeugungsanlagen. Ein Grund für die höhere Zahl an unregulierten Produkten liegt in der Einsparung von Strukturkosten, die bei regulierten Produkten die Rendite um ca. 0,25- bis 0,75 Prozentpunkte pro Jahr mindern.
KAPITALANLAGEN SOLLTEN DEM KAGB ENTSPRECHEN
Plansecur konzentriert sich unverändert auf regulierte KAGB-konforme Produkte. Sonstige Kapitalanlagen kommen nur in Betracht, wenn über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus die Konzeption den Qualitätskriterien des KAGB zumindest angenähert ist. Zudem müssen den Anlegern nicht nur eindeutige wirtschaftliche Perspektiven sondern auch gegebenenfalls durchsetzbare Rechtsansprüche gewährleistet werden.