Plansecur Finanztipps: Woran 2018 noch zu denken ist
Kassel – Viel Zeit bis zum Jahr 2019 bleibt nicht mehr. Am Jahresende ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur aus Kassel zusammengestellt:
- Betriebliche Altersversorgung wird 2019 noch attraktiver: Mit Jahresbeginn 2019 ist der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung verpflichtet, bei allen neu abgeschlossen Verträgen, die vom Arbeitnehmer selbst finanziert werden, 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zuzuzahlen. Bei bereits bestehenden Verträgen können Mitarbeiter bis zum 31. Dezember noch bis zur Höchstgrenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 6.240 Euro steuerfrei ein- beziehungsweise zuzahlen. Sozialversicherungsfrei sind indes vier Prozent, also 3.120 Euro.
Für Mitarbeiter, die über ein Monatsbrutto von nicht mehr als 2.200 Euro verfügen, besteht die Möglichkeit, als freiwillige Leistung des Arbeitgebers eine Förderung von bis zu 480 Euro pro Jahr zu Gunsten eines Versorgungsvertrages zu erhalten. Bei dieser Förderung kann entweder der Arbeitgeber von sich aus tätig werden, um Geringverdiener zu fördern, oder der Arbeitnehmer seinen Chef darauf ansprechen.
- Für Rürup- und Riester-Rente komplette Förderung sichern:
a) Die steuerliche Absetzbarkeit für Rürup-Renten wurde für dieses Jahr erneut verbessert. 2018 können 23.712 Euro (47.424 Euro bei Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind in diesem Jahr 86 Prozent (20.392 Euro / 40.784 Euro bei Zusammenveranlagung) steuerlich abzugsfähig. Ein Rürup-Vertrag kann laufend bespart werden oder mit einer Einmalzahlung beginnen. Ebenfalls kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Diese Option ist vor allem für Selbständige interessant, die ihre Einkommenssituation oft erst am Jahresende überblicken. Hier kann ein geringer regelmäßiger Monatsbeitrag plus Sonderzahlung am Jahresende eine gute Lösung sein. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbständige.
b) Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2018 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2016 ist dem Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2018 vorzulegen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. - Bei Immobilienerwerb Baukindergeld beantragen: Wer Kinder hat, profitiert seit diesem Herbst vom neu eingeführten Baukindergeld. Wer vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 eine Immobilie kauft oder baut, kann bei der KfW-Bankengruppe – und nur dort – einen Antrag auf diese Förderung stellen. Bedingung ist, dass der Tag der Baugenehmigung oder der Abschluss des notariellen Kaufvertrags im genannten Zeitraum liegen muss und die neue Immobilie die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers ist. Die Beantragung muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug mit der Meldebestätigung der Gemeinde erfolgen. Bei einem Einzugsdatum im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 17. September 2018 muss die Beantragung bis spätestens 31.Dezember dieses Jahres erfolgt sein. Der Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind (zehn Jahre lang 1.000 Euro) und wird an Familien und Alleinerziehende gewährt. Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Es erhöht sich um 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Da das Baukindergeld im jährlichen Rhythmus ausgezahlt wird, kann dieser Zuschuss gegebenenfalls als Sondertilgung bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bausparen und Wohnungsbauprämie: Mit einer Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag kann man sich die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2018 sichern. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete und -partnerte) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden. Davon gibt es eine einmalige Ausnahme für junge Bausparer. Wer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über das Guthaben und die WoP verfügen.
- Gesetzlich Krankenversicherte können Ersparnis für private Vorsorge nutzen: Von Anfang 2019 an werden die Zusatzbeiträge, die von jeder gesetzlichen Krankenkasse (GKV) in individueller Höhe erhoben werden können, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bis Ende 2018 müssen Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein entrichten. Die gesparte Summe kann sinnvoll in die eigene Gesundheitsvorsorge investiert werden. Einige Leistungen, wie eine hochwertige Versorgung durch Zahnimplatate oder die bestmögliche Absicherung bei stationären Krankenhausaufenthalten, zum Beispiel Arzt oder Klinik nach Wahl, werden von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen. Wer künftig diese Leistungen abgesichert haben möchte, kann das eingesparte Geld dafür verwenden. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und einem Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent stehen von Januar 2019 an 20 Euro mehr zur Verfügung. Auch für Kleinstselbständige gibt es vom kommenden Jahr an eine spürbare Entlastung. Ihr GKV-Beitrag als freiwillig versichertes Mitglied wird aufgrund der Reduzierung der Mindestbemessungsgrundlage (neu: 1.168,13 Euro) monatlich um bis zu 180 Euro gesenkt.
- Wechsel der Steuerklasse: Wer für 2018 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.