Mit der Betriebsrente bei Ihrer Belegschaft punkten.
Die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die sogenannte „Nahles-Rente“, scheint wieder Schwung in diese Vorsorgeform zu bringen. Die Änderungen werden zwar erst zum kommenden Jahr greifen, aber es ist jetzt schon an der Zeit, einmal über die Vorteile zu sprechen, die eine Betriebsrente für Firmenchefs bietet. Seit es 2002 das Recht der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer gibt, einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln, sind Arbeitgeber stärker gefordert, sich mit den Wünschen ihrer Mitarbeiter auseinanderzusetzen. Wir empfehlen den Arbeitgebern, die Betriebsrente aktiv zu gestalten.
STEUERLICHE FÖRDERRAHMEN WIRD AUSGEWEITET
Aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase ist die Betriebsrente künftig noch attraktiver, weil der Förderrahmen der Steuerfreiheit auf acht Prozent ausgeweitet wird. Geben Sie Ihre Ersparnis den Arbeitnehmern als Zuschuss für deren Altersvorsorge, positionieren Sie sich als verantwortungs- und wertebewusster Arbeitgeber. Bei Neuabschlüssen von 2019 an ist der Arbeitgeber auch verpflichtet in der Entgeltumwandlung 15 Prozent Zuschuss zu leisten. Wenn Sie die bAV-Verträge über Ihre Steuer- und Sozialabgabenersparnis hinaus auch mit einem eigenen Beitrag fördern, motivieren Sie Ihre Belegschaft zusätzlich. Auch für geringverdienende Arbeitnehmer (bis 2.200,- € Bruttogehalt pro Monat) gibt es ein neues Fördermodell für Arbeitgeber.
MIT BETRIEBLICHER KRANKENVERSICHERUNG KOMBINIERBAR
Eines darf man nicht unterschätzen: Eine gut ausgestaltete Betriebsrente kann das Betriebsklima, die Mitarbeiterbindung und -gewinnung fördern. Die Betriebsrente kann auch mit einer betrieblichen Krankenversicherung kombiniert werden. Damit bietet die Firma eine Zusatzversicherung für Leistungen an, die Mitarbeiter als Privatpersonen aufgrund ihres Gesundheitszustandes eventuell gar nicht mehr erhalten würden.
PASSGENAUES KONZEPT FÜR JEDEN BETRIEB
Ist die Einrichtung eines betrieblichen Versorgungskonzepts aufwändig? Nein. Wichtig ist es, ein für die Firma praktikables bAV-Konzept zu finden. Mit der Nutzung von Gruppenverträgen, vereinfachten An- und Abmeldeverfahren und nutzerfreundlichen Online-Portalen bleibt der Aufwand überschaubar. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die vielen gesetzlichen Neuerungen ab 2018 (siehe auch Factsheet) erfahren möchten.
Was sind Ihre Fragen?
Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.