Mehr Förderungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden

Staat führt Programme zusammen und erhöht Fördervolumina

Deutschland ist bei der Einhaltung der Klimaziele auf Kurs. Lediglich im Gebäudesektor wurden die Zielvorgaben laut Umweltbundesamt um knapp drei Prozent verfehlt. Deshalb legt die Bundesregierung mit Förderprogrammen nach. Mit dem Ziel, in diesem Bereich zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Förderprogramme zur Energieeffizienz und zu den erneuerbaren Energien mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengeführt. Das neue Bundesförderprogramm ist bereits teilweise gestartet und wird zum 1. Juli 2021 komplett mit den drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen in Kraft treten. Damit wird bspw. der Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten und Komplettsanierungen künftig noch stärker prämiert.

Gleichzeitig wird es neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Denn die förderfähigen Darlehenssummen sind gegenüber den bekannten Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zumeist nochmals angehoben worden. Selbiges betrifft etwaige Tilgungszuschüsse. Die Förderungen werden auf Basis von Zuschüssen und Kredithilfen angeboten. Damit will die öffentliche Hand den individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht werden und den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Darüber hinaus gibt es steuerliche Anreize für energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Durch die Einführung des neuen § 35c im Einkommensteuergesetz (EStG) können seit Anfang 2020 z. B. Maßnahmen zur Wärmedämmung von Wänden und Erneuerung von Fenstern – unter bestimmten Voraussetzungen und bis zum jeweiligen Höchstbetrag – steuerlich abgesetzt werden. Die Absetzbarkeit ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren befristet.

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