MÜSSEN LAUFENDE RENTENVERSICHERUNGEN GEKÜNDIGT WERDEN?
Generell nein! Bei wem eine Kündigung die Versorgungslücke erhöht, sollte eine bestehende und der späteren Versorgung dienende Rentenversicherung nur nach Rücksprache mit seinem Makler kündigen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
DURCHHALTEN WIRD BELOHNT!
Verträge für die Altersvorsorge werden im Interesse der Versicherten so gestaltet, dass diejenigen die höchste Rendite erzielen, die ihre Versicherung bis in die Rentenphase führen. Ein Teil der Produktgestaltung erfolgt durch die Verteilung der Kosten. Die Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre der Ansparzeit verteilt. Das bedeutet, wer danach seine Rentenversicherung reduziert oder kündigt, hat bereits Kosten für Leistungen gezahlt, die er später aufgrund eigenen Zutuns nicht mehr erhält.
In anderen europäischen Ländern, insbesondere in den angelsächsischen, wurden über viele Jahre von den Aufsichtsbehörden in den ersten Vertragsjahren keine Rückkaufswerte zugelassen. Man wollte bewusst diejenigen noch weiter begünstigen, die das Produkt gemäß seinem Zweck zur Altersversorgung verwenden.
Sie sehen: „Verbraucherfreundlichkeit“ liegt im Auge des Betrachters. In Deutschland sind mit der Verteilung der Abschlusskosten und den Regelungen zur Rückkaufswertentwicklung die Interessen gerecht ausbalanciert.
Was sind Ihre Fragen?
Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.