Investmentfonds: Besteuerung der Vorabpauschalen Anfang 2019

Im Januar 2019 werden die Investmentfonds-Depotstellen erstmalig die Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf die Vorabpauschalen für das Jahr 2018 belasten. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich dabei um die vorweggenommene Besteuerung von Wertsteigerungen. Dies resultiert aus der Investmentsteuerreform, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Voraussetzung für die Ermittlung der Vorabpauschale ist eine Wertsteigerung im Kalenderjahr 2018. Für Fonds ohne Wertsteigerung werden somit keine Vorabpauschalen berechnet und damit auch nicht besteuert.

Schauen Sie für Fragen und Hintergründe dazu gern in die FAQs unseres Partners, der FIL Fondsbank. Dort sind alle Teilaspekte der Investmentsteuerreform von 2018 übersichtlich erläutert.

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