ELEMENTARSCHÄDEN: LEICHTER VERSICHERBAR ALS GEDACHT.

Vor zwei Jahren traf es zum Beispiel Braunsbach in Baden-Württemberg und Simbach in Bayern, 2017 unter anderem Goslar, Hildesheim und Berlin: Starkregen – und damit einhergehend Überschwemmungen, die Straßen in Schutt- und Schlammwüsten verwandeln. Danach müssen überflutete Keller und Wohnungen getrocknet, renoviert oder sogar neu aufgebaut werden und auch die Wohnungseinrichtung ist nach einem Hochwasser nicht mehr zu gebrauchen. Solche Schäden zu beheben, kann schon einmal eine sechsstellige Summe kosten. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung leistet im Regelfall nicht bei sogenannten Elementarschäden wie zum Beispiel Starkregen oder Überschwemmung.

FAST ALLE HÄUSER SIND VERSICHERBAR
Den Versicherungsschutz kann man aber auf Elementargefahren ausweiten. Die landläufige Meinung, dass die meisten Häuser keinen Elementarschutz bekämen, stimmt nicht: Laut Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) sind 99 von 100 Häusern in Deutschland versicherbar. Denn auch wenn das Haus nicht direkt an einem Fluss steht: Starkregen kann überall zu Schäden am eigenen Hausrat oder Gebäude führen. Übrigens: Im Elementarschutz sind auch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen versichert.

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