DER VERSICHERUNGSSCHUTZ REIST MIT

Ein typischer Dialog während einer Urlaubsfahrt in Richtung Süden: „Hast Du eigentlich alle Fenster zugemacht und das Wasser abgestellt?“ – „Ich dachte Du wolltest das machen!“ Ein Grund umzukehren? Ein klares: Jein. Eine Hausratversicherung mit guten Versicherungsbedingungen leistet, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird. Hierunter fällt auch der nicht abgedrehte Wasserhahn an der Spülmaschine, wenn man die Wohnung verlässt. Bei den gekippten Fenstern sieht es etwas anders aus. Hier hängt es vom Einzelfall ab. Auch eine gute Versicherung leistet im Falle eines Einbruchs dann nicht in jedem Fall. Unser Paar sollte also den Nachbarn bitten, die Fenster zu schließen – und sicherheitshalber auch gleich den Wasserhahn abzudrehen. Schließlich ist die beste Versicherung die, die man nicht in Anspruch nehmen muss.

Der Langfinger im Hotelzimmer
Die Hausratversicherung leistet im Rahmen der Außenversicherung aber auch, wenn Langfinger ins Hotelzimmer oder die Ferienwohnung einbrechen und Gepäck stehlen. Jedoch nicht bei dem sogenannten einfachen Diebstahl; zum Beispiel wenn der Koffer am Flughafen in einem kurzen unbeaufsichtigten Moment den Besitzer „wechselt“. Hierfür kann man eine separate Reisegepäckversicherung abschließen. Die stellt je- doch häufig so strenge Vorschriften an den Reisenden, dass sich eigentlich für den Dieb keine Gelegenheit für einen Diebstahl ergeben darf, um den Versicherungsbedingungen vollständig zu entsprechen. Gern prüfe ich, ob Sie rund um den Urlaub passend versichert sind.

Was sind Ihre Fragen?

Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.

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