DEN HINTERBLIEBENEN AUSREICHEND ABSICHERN.
In vielen Ehen oder Gemeinschaften verdienen die Partner unterschiedlich. Deshalb entsteht im Alter für den weniger Verdienenden ohne private Absicherung eine Versorgungslücke, wenn der Besserverdienende zuerst stirbt. Wegen der durch Kindererziehungszeiten unterbrochenen Erwerbsbiographien trifft dies in der Praxis häufiger Frauen. Es ist aber wichtig, dass auch der länger lebende Partner bis zu seinem Lebensende finanziell abgesichert ist und nicht – wie häufig üblich – nur das nicht verbrauchte Kapital den Erben zur Verfügung steht wie bei der Option „Restkapital bei Tod“.
Beispiel: Mann und Frau (beide 35) benötigen für die Altersvorsorge (vom 65. Lebensjahr an) pro Monat noch 500 Euro und der monatliche Beitrag sollte bis dahin maximal 250 Euro betragen. Für die Rentenphase sind drei Szenarien zu betrachten: die Versorgung a) wenn beide leben, b) wenn er lebt und c) wenn sie lebt. Mit einer Hinterbliebenen-Rente sind beide gleich gut versorgt.
Das Beispiel gilt für gleichaltrige Partner. Für einen Beitrag von 295 Euro monatlich beträgt die Versorgung mit Hinterbliebenenrente 500 Euro.
Quelle: eigene Berechnung mit der Annahme einer Verzinsung von 3,5 Prozent im Jahr.
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