BGH bestätigt Treuhänder-Praxis der Privaten Krankenversicherung

Eine Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt nicht von einer gegebenenfalls zu verneinenden Unabhängigkeit des Treuhänders ab. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil aus Dezember 2018 in einem Fall entschieden.

Die Vorinstanzen hatten die Unwirksamkeit der Anpassungen festgestellt und die Rückzahlung der Erhöhungsbeträge angeordnet, weil der involvierte Treuhänder – er prüft, ob die von den Krankenversicherern vorgenommenen Beitragsanpassungen rechtens sind – nicht unabhängig gewesen sei. Mangels praktischer Erfahrung wurde in den Urteilen die Realität nicht berücksichtigt. Es gibt derzeit nur 16 Treuhänder in Deutschland für alle Krankenversicherungsunternehmen zusammen.

BaFin hat Unabhängigkeit zu prüfen, nicht die Gerichte
Vonseiten des BGH heißt es, dass die Unabhängigkeit nur die Voraussetzung für die Bestellung des Treuhänders nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften, nicht aber für die Wirksamkeit der von ihm nach seiner Bestellung abgegebenen Erklärung ist. Es obliege der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen, ob das Versicherungsunternehmen einen unabhängigen und sachkundigen Treuhänder betraut habe. Kunden werden nicht in ihren Rechten durch dieses Urteil beschnitten. Denn sie können auch weiterhin gegen Beitragsanpassungen vor den Gerichten vorgehen und diese in ihrer Höhe auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

PKV-Verband für Modernisierung
Der PKV-Verband engagiert sich bereits seit vielen Jahren dafür, die Regeln zur Beitragsanpassung insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten  und verlangt vom Gesetzgeber tätig zu werden. Plansecur steht hier auf Seite ihrer Kunden.

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