BEI RÜRUP-RENTE KOMPLETTE FÖRDERUNG SICHERN.

Die steuerliche Absetzbarkeit für Rürup-Renten wurde für dieses Jahr erneut verbessert. 2017 können 23.362 Euro (46.724 Euro bei Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind in diesem Jahr 84 Prozent (19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig.

VERTRAG KANN MIT EINER EINMALZAHLUNG BEGINNEN
Ein Rürup-Vertrag kann laufend bespart werden oder mit einer Einmalzahlung beginnen. Ebenfalls kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Diese Option ist vor allem für Selbständige interessant, die ihre Einkommenssituation oft erst am Jahresende überblicken. Hier kann ein geringer regelmäßiger Monatsbeitrag plus Sonderzahlung am Jahresende eine gute Lösung sein. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbständige.

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Ob vor Ort bei Ihrem Berater oder in unserer ServiceZentrale in Kassel: Wir kommen gern mit Ihnen darüber ins Gespräch, was Ihnen wertvoll ist und wie Sie Ihre Zukunft gestalten möchten.

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