bAV: attraktive Altersversorgung mit Hilfe des Chefs.
Die Renteninformation führt es einem vor Augen. Die darin prognostizierte Rente ist vom aktuellen Nettogehalt ein gutes Stück weit entfernt und der Rententräger weist daraufhin, dass eine private Zusatzvorsorge notwendig ist, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit einem Mix aus privaten Rentenversicherungen, die bestenfalls als Riester- oder Rürup-Renten staatlich gefördert werden, Investmentfonds und der selbstgenutzten Immobilie sind Sie bereits gut aufgestellt. Hinzu sollte die betriebliche Altersversorgung (bAV) kommen - eine äußerst attraktive Vorsorgeform.
Mit der Einführung der sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (von 2018 an) nimmt die bAV wieder an Fahrt auf. Hiervon profitieren unter anderem Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 2.200 € brutto pro Monat. Hier wird ein neues Fördermodell Einzahlungen von Arbeitgebern zu Gunsten dieser Mitarbeiter deutlich begünstigen. Überdies sind Arbeitgeber von 2019 an bei neu eingerichteten Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe von bis zu 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zu leisten. Diese Zuschusspflicht gilt auch bei bestehenden Vereinbarungen von 2022 an. Auch können künftig bis zu acht Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei der betrieblichen Altersversorgung zugeführt werden. Dessen ungeachtet bleiben alle üblichen bekannten Fördermöglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung bestehen.
BAV-VERTRÄGE PROFITIEREN VON ABGABENFREIHEIT
Die Beiträge für bereits bekannte bAV-Formen, hier sind unter anderem die Direktversicherung und die Pensionskasse zu nennen, bleiben dauerhaft bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenzen sozialversicherungs- und steuerfrei. Leistungen sind erst im Alter zu versteuern und verbeitragen. Viele Arbeitgeber bezuschussen die bAV ihrer Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer profitiert zudem von guten Konditionen, weil sein Arbeitgeber mit den Versicherern Gruppenverträge abschließen kann. Versorgungsbausteine wie eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit können auch in einen bAV-Vertrag aufgenommen werden. Und wer den vorzeitigen Ruhestand plant: Im Unterschied zur gesetzlichen Rente kann die Betriebsrente schon mit Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro verzichtet auf brutto 100 Euro im Monat und zahlt diese in eine bAV. Der Chef gibt einen Zuschuss von fünfzehn Euro, so dass 115 Euro in den Vertrag fließen. Aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit muss der Arbeitnehmer netto aber nur 52,08 Euro aufwenden. Attraktiv oder?
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